Menschenrechtslage in Saudi-Arabien
Berlin: (hib/AHE) Das saudi-arabische Grundgesetz geht vom Primat der Scharia gegenüber den Menschenrechten aus. „Menschenrechtsnormen werden nur anerkannt, soweit sie Scharia-konform gehandhabt werden können“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/6210) auf eine Kleine Anfrage (19/5494) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Menschenrechtslage in der Monarchie auf der arabischen Halbinsel. Im Staatenüberprüfungsverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen („Universal Periodic Review“, UPR), dem sich Saudi-Arabien im November 2018 unterzogen habe, habe die deutsche Seite zahlreiche Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage gegenüber Saudi-Arabien ausgesprochen, „insbesondere zur Todesstrafe, zur Freilassung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, zur Reform des Kafala-Systems und zum Schutz von Zivilisten im Jemen-Konflikt“.