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16.01.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 50/2019

Fahndungsersuchen über Interpol

Berlin: (hib/STO) Die Prüfung ausländischer Fahndungsersuchen über Interpol ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/6867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6555). Wie die Fraktion darin darlegte, besteht die Hauptaufgabe von Interpol darin, die Polizeibehörden von derzeit 194 Mitgliedstaaten miteinander zu vernetzen und beim Austausch von polizeilich relevanten Informationen zu unterstützen. Wichtige Instrumente hierfür seien die sogenannten Red Notices und Diffusions. Mit der „Red Notice“, die in der Interpol-Datenbank für alle Mitgliedstaaten veröffentlicht werde, könne eine nationale Polizeibehörde die Behörden anderer Länder darum ersuchen, den Aufenthaltsort einer gesuchten Person ausfindig zu machen beziehungsweise diese Person verhaften zu lassen. Mit der „Diffusion“ wiederum könnten „die nationalen Verbindungsstellen zu Interpol (Nationale Zentralbüros) gezielt einzelne oder mehrere Nationale Zentralbüros kontaktieren, um die Festnahme einer Person oder die Mitteilung ihres Standorts zu ersuchen“.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, überprüft das Bundeskriminalamt (BKA) „jedes einzelne Fahndungsersuchen (Notices und Diffusions)“ in seiner Funktion als Nationales Zentralbüro der Bundesrepublik für Interpol. Im Rahmen seiner Prüfung habe das BKA „in Fällen, denen besondere Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung zukommt, zuvor die Bewilligung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)/Bundesamt für Justiz (BfJ) und des Auswärtigen Amtes einzuholen“.

Weiter verweist die Bundesregierung darauf, dass die Interpol-Regeln über die Datenverarbeitung „eine Benachrichtigung des Nationalen Zentralbüros an das Interpol-Generalsekretariat bei Zweifeln an der Vereinbarkeit eines Fahndungsersuchens mit den Datenverarbeitungsregelungen von Interpol“ vorsehen. Derartige Benachrichtigungen durch das BKA seien in der Vergangenheit verschiedentlich erfolgt.

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