Ausschuss stimmt für Tabakerzeugnisgesetz
Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwochvormittag für den Regierungsentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (19/4461) gestimmt. Die Abgeordneten empfahlen mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von FDP und Die Linke die Annahme der Vorlage im Plenum des Deutschen Bundestages. Der Gesetzentwurf soll helfen, den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen zu unterbinden sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen einander anzugleichen. Mit dem Änderungsgesetz soll das nationale Tabakrecht unter anderem an die Durchführungsverordnung (EU) 2018 / 574 der Kommission über technische Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse angepasst werden. Demnach soll eine Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal erfolgen. Durch ein Rückverfolgbarkeitssystem soll der Warenverkehr dieser Erzeugnisse erfasst werden, damit sich die Produkte in der gesamten Union verfolgen lassen. Außerdem soll die Einführung von Sicherheitsmerkmalen die Überprüfung erleichtern, ob die Tabakerzeugnisse echt sind. Die Regelungen sollen für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ab dem 20. Mai 2019 gelten und für die übrigen Tabakerzeugnisse ab dem 20. Mai 2024. Auf diese Weise sollen die bei der Rückverfolgbarkeit von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gesammelten Erfahrungen im Hinblick auf andere Tabakerzeugnisse genutzt werden können.
Die Aufgaben der Zoll- und Finanzbehörden sollen im Zuge der geplanten Änderung allerdings nicht ausgeweitet werden. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/4730) auf eine Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf hervor. Danach lehnt die Regierung in ihrer Gegenäußerung unter anderem das Anliegen des Bundesrates ab, eine Übertragung der Zuständigkeit im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem in das Tabakerzeugnisgesetz aufzunehmen. Legale und bereits versteuerte Tabakprodukte sowie Warenkreise, die nicht der Tabaksteuer unterliegen, sollen demnach nicht aufgabenfremd von den zuständigen Länderbehörden auf die Zoll- und Finanzbehörden übertragen werden. Die über die erforderliche Sachnähe und Marktkenntnis verfügenden und in der Fläche bereits agierenden Behörden sollen mit der Durchführung und Überwachung der einschlägigen Vorschriften des Tabakrechts betraut bleiben. Ein Punkt den die Abgeordneten der Linksfraktion kritisierten, denn die Behörden der Bundesländer seien strukturell und finanziell nicht angemessen ausgestattet, um diese Aufgaben zu bewältigen.
Auch die AfD zeigte sich skeptisch, denn die EU-Grenzen und die Grenzkontrollen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten würden zu wenig überwacht, um den illegalen Tabakhandel zu unterbinden. In diesem Falle helfe auch kein Rückverfolgbarkeitssystem. Die Grünen betrachteten hingegen den Entwurf als längst überfällig, wunderten sich aber über die teilweise sehr langen Übergangsfristen, die zu großzügig mit bis zu fünf Jahren geplant seien. Moniert wurde nur, dass mit dem Gesetzentwurf nicht die Chance genutzt worden sei, die Tabakaußenwerbung in Deutschland gleich neu zu regeln. Die FDP sah mit dem Gesetz die kleinen und mittleren Unternehmen benachteiligt, denen es aus Kostengründen schwerer fallen werde als den großen Unternehmen, die Produktion auf das neue Kontrollsystem umzustellen. Die Union betrachtet die Erleichterung der Rückverfolgbarkeit unter dem Gesundheitsaspekt als Chance, denn niemand wisse, welche gefährdenden Stoffe in den vielen illegal angebotenen Zigarettenprodukten enthalten seien. Auch die SPD fand, dass dadurch große Mengen besser überprüft und zurückverfolgt werden können. Ob nun Bund oder Länder die Kontrollen übernehmen, darüber sollen sich nach Ansicht der Sozialdemokraten die jeweiligen Exekutiven einigen.