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16.01.2019 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 51/2019

Datenklau beschäftigt Rechtsausschuss

Berlin: (hib/MWO) Breiten Raum in der 31. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch nahm die jüngste Daten-Affäre ein. Nach einer Unterrichtung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) auf Antrag der FDP wollten die Abgeordneten aller Fraktionen vor allem wissen, was das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unternimmt, um die Datensicherheit der Verbraucher besser zu schützen. Hagl-Kehl verwies unter anderem auf Gespräche mit dem federführenden Bundesinnenministerium über die Einrichtung einer behördlichen Anlaufstelle, die Betroffenen rund um die Uhr mit Hilfe und Rat zur Seite stehen soll. Im Gespräch sei auch die Schaffung eines IT-Gütesiegels. Gleichzeitig müsse die Sensibilität der Bürger für die Sicherheit ihrer Daten erhöht werden. Zu Hintergründen des Anfang Januar bekannt gewordenen Datendiebstahls, bei dem personenbezogene Daten von Bundestagsabgeordneten und Personen des öffentlichen Lebens unberechtigt veröffentlicht wurden, machte sie keine Angaben. Hier gelte es, die Ermittlungen abzuwarten.

Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) ging in seinen Ausführungen zum Brexit-Übergangsgesetz (19/5313) auf die gestrige Entscheidung im britischen Parlament ein und betonte, das Gesetz gelte nur für den Fall des Inkrafttretens des Austrittsvertrages. Die Bundesregierung bedauere die Entscheidung des Parlaments, sagte Lange. Jetzt sei die britische Regierung am Zug und müsse sagen, wie es weitergeht. Die Bundesregierung treffe ungeachtet dessen Vorbereitungen für einen ungeregelten Brexit. Der Gesetzentwurf, bei dem der Rechtsausschuss mitberatend ist, wurde mit einer von den Koalitionsfraktionen beantragten Änderung gegen die Stimmen der AfD angenommen. Ein Änderungsantrag der AfD wurde abgelehnt.

Der Ausschuss, der unter der Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) tagte, beschloss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen die erneute Absetzung der Gesetzentwürfe von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einschränkung beziehungsweise Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (19/820, 19/93, 19/630) von der Tagesordnung. Gestrichen wurden ebenfalls die geplante Terminierung einer öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der AfD und der Linken sowie einem Antrag der Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81, 19/218, 19/5950), die Beschlussfassung über die Terminierung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Grünen für ein Makler-Bestellerprinzip- und Preisdeckelgesetz (19/4557) und ein Antrag der FDP zum Thema Pakt für den Rechtsstaat.

Das Gremium beschloss, am 13. März 2019 eine öffentliche Anhörung zu Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Schutz der Fluggäste bei Insolvenz der Fluggesellschaft (19/1036, 19/6277) durchzuführen. Einen Antrag der AfD, eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung von Haushaltsuntreue (19/2469) durchzuführen, lehnte der Ausschuss ab. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD zur Prüfung und Überarbeitung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung des Wohnungsvermittlung bezüglich des Handwerkerwiderrufs (19/828). Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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