+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

16.01.2019 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 52/2019

Kindergeldindexierung im EU-Ausland

Berlin: (hib/HLE) Die Höhe von Kindergeldzahlungen in das EU-Ausland soll an den jeweiligen Lebenshaltungskosten im Empfängerland ausgerichtet werden. „Für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, wird die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates angepasst“, fordert die AfD-Fraktion in einem Gesetzentwurf (19/6984). Maßstab für die Staffelung der Kindergeldbeträge soll die Notwendigkeit und Angemessenheit nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates sein. Die AfD-Fraktion erwartet Steuermehreinnahmen von 160 Millionen Euro.

Die Abgeordneten erinnern in dem Gesetzentwurf an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), in deren Folge in den letzten Jahren Kindergeldanträge zunehmend auch für Kinder gestellt wurden, die ihren Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU hätten. Im Vergleich zur Zahlung von Unterhaltsleistungen würden Familien hinsichtlich des Bezugs von Kindergeld derzeit gerade nicht gleich, sondern unterschiedlich behandelt. Die Funktion des Kindergeldes werde bei einem undifferenzierten Export nicht erfüllt. Lebe ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft, „kommt es zu einem Fördereffekt, den Familien in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibt“, argumentiert die AfD-Fraktion.

Der Entwurf entspricht nach Ansicht der Fraktion dem Recht der Europäischen Union. Nach EU-Recht müssten Kinder so gestellt werden, „als ob“ sie in Deutschland leben würden. Dies erfordere jedoch nicht, dass die Höhe des Kindergeldbetrages gleich sein müsse. Die Formulierung „als ob“ solle sicherstellen, dass die Höhe von Familienleistungen für in einem anderen EU-Land lebende Kinder materiell jener von Familienleistungen für im Inland wohnende Kinder entspreche. „Die Auszahlung des gleichen Betrags ist demgegenüber nicht notwendig“, heißt es in der Begründung.

Marginalspalte