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16.01.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 53/2019

Trotz Kritik - Regierung steht zu LuFV

Berlin: (hib/HAU) Trotz der Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) hält die Bundesregierung am Prinzip der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Bund über Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsmaßnahmen zur Erhaltung der Schienenwege des Bundes fest. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Enak Ferlemann (CDU), am Mittwoch im Verkehrsausschuss deutlich.

Derzeit befinde sich das BMVI in den Verhandlungen über eine LuFV III, die die von 2014 bis 1019 laufende „sehr erfolgreiche“ LuFV II ablösen solle, sagte Ferlemann. In der neuen LuFV wolle man dafür Sorge tragen, dass der jährliche Infrastrukturzustandsbericht lesbarer werde. Zudem werde mehr Gewicht auf Barrierefreiheit und „kundenfreundliches Bauen“ gelegt. Letzteres ziele darauf ab, das bei der Sanierung einer zweigleisigen Bahnstrecke jeweils an einem Gleis gebaut wird und auf dem anderen weiter gefahren werden kann. Eine Verlängerung der LuFV II angesichts der Bedenken des Rechnungshofes komme nicht in Betracht, sagte der Staatssekretär. Der BRH sei von Anfang an ein Gegner der LuFV gewesen und würde gern die Kontrolle über die Mittelverwendung „bis zur letzten Weiche“ haben. Das sei aber nicht zielführend, sagte Ferlemann. Die Verantwortung müsse bei denen bleiben, die das System auch betreiben.

Der Rechnungshof benennt in einer Unterrichtung an den Bundestag (19/6200) mehrere „Schwachstellen der LuFV“. Dazu gehörten die „unzureichenden Informationen“ über den Zustand der Eisenbahninfrastruktur. So bildeten die bestehenden Qualitätskennzahlen den tatsächlichen Zustand nur unzureichend ab. Ihre Ausgestaltung schaffe zudem einen Fehlanreiz, vorrangig günstig zu behebende Mängel zu beseitigen, auch wenn andere Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit wichtiger wären. Laut Bundesrechnungshof ist zudem „nicht sichergestellt und nicht kontrollierbar“, dass die auf Grundlage der LuFV gewährten Bundesmittel wirtschaftlich eingesetzt werden. Auch seien die in den LuFV bislang vorgesehenen Sanktionen „eher symbolischer Natur“.

Der Bundesrechnungshof, so sagte ein Vertreter der Unionsfraktion im Ausschuss, wolle die Mittelverwendung jeder einzelnen Maßnahme von Anfang bis Ende kontrollieren. Durch die LuFV würden aber pauschal Mittel in das System gegeben und am Ende das Ergebnis überprüft. Trotz aller Unstimmigkeiten sei es aber „richtig und wichtig“, das der BRH auch bei der Erarbeitung der LuFV III eingebunden sei.

Aus Sicht der AfD-Fraktion gibt es durchaus einen Grund, die LuFV II zu verlängern. Wenn die attraktiv erscheinende Idee einer Bahnreform 2.0 umgesetzt werde, um die strukturellen Probleme der Bahn zu lösen, brauche es keine neue LuFV, sagte der Fraktionsvertreter.

Als grundsätzlich gut bewertete der SPD-Vertreter die LuFV. Er regte an, bei den Zielvorgaben für die zu sanierenden Brücken nicht auf die Anzahl sondern auf die Quadratmeter zu schauen. Derzeit stünden mehrere sehr große Brückenwerke zur Sanierung an. Was die Vermeidung von Streckensperrungen bei Baumaßnahmen angeht, so wies er daraufhin, dass dies mit hohen Mehrkosten verbunden sei.

Dennoch müsse es das Ziel sein, Streckensperrungen zu vermeiden, hieß es von der FDP-Fraktion. Richtig sei auch, dass künftig mehr für die Barrierefreiheit getan werden müsse.

Die DB AG stecke in einem Gewissenskonflikt, sagte die Vertreterin der Fraktion Die Linke. Auf der einen Seite müsse sie investieren, um die Infrastruktur langfristig zu erhalten. Kurzfristig sei das Ziel aber, Gewinn zu machen. Vor dem Hintergrund, das die DB Netz AG derzeit im Konzern die größten Gewinnmargen habe, wird aus Sicht der Linksfraktion eine Gewinnabführungssperre an den Gesamtkonzern benötigt.

Der BRH-Bericht sei sehr heftig, sagte der Grünen-Vertreter. Es lasse aufhorchen, wenn die Rede davon sei, das auf Verschleiß gefahren werde und das das Verkehrsministerium nicht wüsste, wofür die staatlichen Gelder eigentlich eingesetzt werden.

Das System werde - anders als noch in den 1990er Jahren - keineswegs auf Verschleiß gefahren, entgegnete Verkehrsstaatsekretär Ferlemann. Dank der LuFV III werde das Netz besser als es war, weil früher ausgebliebene Investitionen nachgeholt würden und in der neuen Vereinbarung mehr Geld enthalten sei, als für den reinen Substanzerhalt benötigt würde. Nicht zutreffend sei auch der Vorwurf, das Ministerium wisse nicht, wo die Mittel bleiben.

Ferlemann machte zugleich deutlich, dass es schon jetzt eine Trennung zwischen Netz und Betrieb bei der Bahn gebe. Selbst bei einer möglicherweise noch klareren Trennung werde aber an dem Regime der LuFV festgehalten, sagte der Staatssekretär.

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