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16.01.2019 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 54/2019

Keine Sanktionslinderung für Nordkorea

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält an den vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und der EU verhängten Sanktionen gegen Nordkorea fest. Diese seien darauf gerichtet, „den Druck auf die Demokratische Volksrepublik Korea so zu erhöhen, dass es seine Verletzungen von Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen abstellt, seinen Konfrontationskurs gegen die internationale Gemeinschaft beendet und sich ernsthaften Verhandlungen insbesondere über seine völkerrechtswidrigen Raketen- und Nuklearprogramme öffnet“, heißt es in der Antwort (19/6679) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6026). Sanktionslinderung und Maßnahmen zur Wiedereingliederung Nordkoreas in die internationale Gemeinschaft seien Maßnahmen, die folgen können, wenn Nordkorea den Sanktionsgrund abgestellt habe, das heißt konkrete Schritte in Richtung einer vollkommenen, überprüfbaren und irreversiblen Denuklearisierung unternehme. „Derzeit sind wirtschaftliche und politische Anreize aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt.“ Die wirtschaftliche und soziale Lage in Nordkorea sei in erster Linie Ergebnis der Entscheidung des Regimes, den Großteil der Haushaltsmittel für das Raketen- und Nuklearprogramm des Landes einzusetzen. Die gezielten Sanktionen, wie etwa ein Luxusgüterembargo, hätten nach Erkenntnissen der Bundesregierung vor allem Auswirkungen auf die städtische Regime-Elite. „Die Landbevölkerung lebt seit Jahrzehnten systematisch von Waren- und Devisenströmen abgeschnitten in Subsistenzwirtschaft und Armut. Gegen sie richten sich die Sanktionen explizit nicht.“

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