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17.01.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 60/2019

Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (19/6923) auf eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6587) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzesvorhaben erneut ihr transparentes und für die Bürger nachvollziehbares Handeln betont. Zu dem in der Anfrage genannten Gesetzentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (Bundesratsdrucksache 505/18) sind nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der Verbändeanhörung im September 2018 Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Notarvereins, der Bundesnotarkammer, des Bundes Deutscher Rechtspfleger, des Deutschen Aktieninstituts, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, der Bundessteuerberaterkammer und des Deutschen Anwaltvereins eingegangen. Die Auswahl der Beteiligung sei auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs erfolgt. Der Entwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar.

Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, heißt es weiter, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die Fraktion Die Linke hatte Ende vergangenen Jahres eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Abgeordneten schrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.

In den Antworten auf die Kleinen Anfragen weist die Bundesregierung zudem darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Sie fügt hinzu, dass angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung die Grenze zur administrativen Überkontrolle erreicht sei.

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