Insolvenzsicherung für Flugreisende
Berlin: (hib/mwo) Kundenschutz bei Insolvenzen von Fluggesellschaften ist das Thema eines Antrags der AfD-Fraktion (19/7035). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Luftfahrtunternehmen sicherzustellen haben, dass einem Fluggast der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit bei Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens Beförderungsleistungen ausfallen, und dem Fluggast notwendige Kosten erstattet werden, die ihm bei Zahlungsunfähigkeit des Luftfahrtunternehmens für die eigene Rückbeförderung zum Abflughafen entstehen. Dies müsse analog zum Pauschalreiserecht gelten. In der EU solle sich die Bundesregierung für eine entsprechende Regelung einsetzen.
Anträge zum besseren Schutz von Fluggästen haben auch die Fraktionen Die Linke (19/1036) und Bündnis 90/Die Grünen (19/6277) vorgelegt. Der Rechtsausschuss hat beschlossen, am 13. März 2019 eine öffentliche Anhörung zu dem Thema durchzuführen.