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18.01.2019 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 66/2019

Zeuge kann sich an Amri nicht erinnern

Berlin: (hib/WID) Der 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) hat einen weiteren ehemaligen Mitarbeiter einer Ausländerbehörde angehört, der eine flüchtige Begegnung mit dem späteren Attentäter Anis Amri hatte. „Soweit ich weiß, habe ich den Anis Amri in der Zentralen Ausländerbehörde in Dortmund registriert nach seiner Selbstauskunft“, sagte der Zeuge Mark Schimanski am Donnerstag. Er könne sich an den Mann aber persönlich nicht erinnern. Der heute 46-jährige Verwaltungsangestellte war bis 2016 in der Ausländerbehörde tätig und arbeitet heute im Dortmunder Jugendamt.

Amri saß am 30. Juli 2015 vor Schimanskis Schreibtisch und erhielt vier Tage später von ihm eine auf den Falschnamen „Mohammed Hassa“ ausgestellte nagelneue „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“ (BüMA), obwohl er sich schon mehrfach anderswo in Deutschland, zuletzt im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso), hatte registrieren lassen. In Berlin war er durch das automatische Verteilsystem „Easy“ nach Nordrhein-Westfalen weiterverwiesen worden. Dies alles war dem Verwaltungsangestellten Schimanski aber unbekannt, weil Amri darüber keine Bescheinigungen vorlegte. „Wir sind angewiesen auf die Mitarbeit der Menschen, die zu uns kommen“, sagte der Zeuge.

Fingerabdrücke habe er Amri nicht abgenommen. Eine erkennungsdienstliche Behandlung sei bei der Erstregistrierung von Flüchtlingen damals unüblich gewesen. Es habe in seiner Behörde dafür auch gar keine Ausrüstung gegeben. Er habe standardmäßig lediglich das Ausländerzentralregister (AZR) konsultiert, dort allerdings keinen Treffer erzielt, sowie eine entsprechende eigene Datenbank der Stadt Dortmund, und schließlich mit einer Webcam auf seinem Schreibtisch ein Foto des Asylbewerbers für die Akten angefertigt. Das sei damals die „Standardprozedur“ gewesen.

Der Zeuge räumte ein, dass es unter diesen Bedingungen „sehr, sehr schwer“ gewesen sei, Identitätstäuschungen festzustellen. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörden hätten sich auf die „Selbstauskunft“ der Asylbewerber verlassen müssen und deren Angaben ungeprüft aus den entsprechenden Fragebögen in den Computer eingegeben. Selbst wenn im einen oder anderen Fall das Ausländerzentralregister ein altes Foto ausgeworfen hätte, wäre es doch nicht einfach gewesen, „das Bild auf dem Rechner mit dem Menschen, der vor einem sitzt, zu vergleichen“.

Zweifel an der Sinnhaftigkeit seines Tuns seien ihm dennoch nie gekommen, betonte der Zeuge. Die allermeisten Asylbewerber hätten nach seinem Eindruck ohne Täuschungsabsicht vor seinem Schreibtisch gesessen. Das System der Erstregistrierung, nach dem er vorging, sei seit jeher nicht anders gehandhabt worden und habe sich bis dahin bewährt. Es seien damals nur größere Zahlen zu bewältigen gewesen. Die für 300 Besucher ausgelegte Zentrale Ausländerbehörde der Stadt Dortmund sei „teilweise sehr, sehr voll“ gewesen: „Es konnte passieren, dass über Nacht 1000 gekommen sind.“

Als Amri in Dortmund auftauchte, habe der Andrang aber, soweit er sich erinnere, gerade vorübergehend nachgelassen, sagte der Zeuge. Mit Vertretern von Sicherheitsbehörden, die sich für seine Begegnung mit dem späteren Attentäter hätten interessieren können, habe er auch nach dem von Amri verübten Berliner Anschlag keinen Kontakt gehabt. Erst die Vorladung als Zeuge durch den Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages habe ihm bewusst gemacht, dass er mit dem Mann zu tun hatte.

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