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18.01.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 67/2019

AfD: Leistungsidee in Bildung stärken

Berlin: (hib/ROL) Bildung ist die tragende Basis der Gesellschaft. Zu wenige und zu schlecht ausgebildete junge Menschen werden nicht in der Lage sein, die Werte zu erwirtschaften, die notwendig sind, den Sozialstaat zu erhalten und den Generationenvertrag zu erfüllen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Kinderlosigkeit bei Akademikerinnen. Das schreibt die AfD in ihrem Antrag (19/7041). Laut Mikrozensus 2016 des Statistischen Bundesamtes liege die Kinderlosigkeit von Akademikerinnen ab 45 Jahren bei 26 Prozent, bei Nicht-Akademikerinnen bei 19 Prozent. Die Vereinbarkeit von akademischer Ausbildung und Familiengründung sei noch immer nicht gewährleistet. Das führe zu einem Nachteil für die Frauen, deren Kinderwunsch sich nicht erfüllt und zu einem Nachteil in der Gesellschaft.

Bildungsferne Mütter (viele davon mit Migrationshintergrund) bekämen deutlich mehr Kinder. Hinzu kämen die Zuwanderungen durch Migranten. Beides, die Zunahme der Geburtenrate und die Zunahme der Kinder mit Migrationshintergrund, führten dazu, dass die Nachfrage nach Betreuungs- und Bildungsangeboten im frühkindlichen Bereich stark gestiegen sei und weiter stark steigen werde.

Insbesondere für den frühkindlichen Bereich stünde derzeit kein ausreichendes Betreuungsangebot zur Verfügung. Für die Schulen sehe die Situation ähnlich aus. Es fehlten Gebäude, um den Unterricht durchzuführen. Laut Aussagen des Deutschen Lehrerverbandes fehlten zudem fast 40.000 Lehrer. Davon seien 10.000 Lehrerstellen nicht besetzt und 30.000 Stellen, die nur notdürftig mit Seiteneinsteigern besetzt würden. Die AfD befürchtet, dass dies zu Generationen pädagogisch schlechter betreuter und fachlich schlechter ausgebildeter Kinder führen werde.

Gleichwohl nehme die Zahl der Abiturienten seit Jahren zu. Diese Zunahme sei mit einer Absenkung des Niveaus erkauft. Gleichzeitig steige die Zahl der Studienanfänger seit Jahren stetig. Nach einer Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung hätten ein Drittel der Studienanfänger der Jahrgänge 2012 und 2013 ihr Bachelorstudium abgebrochen, Gründe seien laut Deutschem Zentrum für Hochschule und Wissenschaft Leistungsprobleme, fehlende Studienmotivation und der Wunsch nach praktischer Tätigkeit. Die hohe Studienabbruchquote sei alarmierend, denn sie gehe zu Lasten der Steuerzahler, bemängelt die AfD. Die AfD kritisiert, dass mehr in „Masse“ als in „Klasse“ investiert werde und tritt für eine Verbesserung der Betreuungssituation an Universitäten ein.

Zudem führt die AfD mit Verweis auf den „Nationalen Bildungsberichts 2018“ an, dass die Integration der neu zugezogenen Migranten und Asylbewerber, insbesondere aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, für das deutsche Bildungssystem eine „besondere Herausforderung“ darstelle. Nur elf Prozent der ab 18-jährigen aus dieser Gruppe könnten einen Hochschulabschluss vorweisen. 76 Prozent verfügten über gar keinen Abschluss. Wenn es nicht gelinge, diese Personengruppe für den hochtechnisierten und digitalisierten deutschen Arbeitsmarkt zu qualifizieren, werden sie dem Sozialstaat dauerhaft zu Last fallen, befürchtet die AfD. Es sei empirisch belegt, dass insbesondere Schüler aus der Türkei, arabischen und afrikanischen Staaten einer intensiven pädagogischen Betreuung bedürften und trotzdem die von ihnen erzielten Bildungserfolgen deutlich hinter denen von deutschen Schülern oder auch von Schülern aus der EU oder asiatischen Ländern zurückblieben.

Die AfD fordert, dass zur Abwendung der sich aufgrund der verstärkten Zuwanderung abzeichnenden Bildungskatastrophe künftig bei der Migrationssteuerung der Bildungsstand und die Bildungsfähigkeit als Entscheidungskriterien eingeführt werden. Die Erfahrungen restriktiv verfahrender Einwanderungsländer wie Kanada und Australien sollen dabei berücksichtigt werden. Akademikerinnen soll es zudem durch geeignete Förderprogramme ermöglicht werden, den nachweislich vorhandenen Kinderwunsch erfüllen zu können. Gemeinsam mit den Ländern sollen Konzepte entwickelt werden, die eine qualitativ hochwertige frühkindliche Betreuung gewährleisten. Die administrativen Anforderungen für die einzelnen diesbezüglichen Einrichtungen sollen so gestaltet werden, dass diese mit geringem zeitlichem und personellen Aufwand umsetzbar sind.

Die Länder sollen zur Umsetzung dieser Konzepte finanziell ausreichend unterstützt und es sollen hierfür im Bundeshaushalt 2020 entsprechende Mittel vorgehalten werden. Gleichzeitig soll die föderale Struktur des Bildungswesens im Sinne Artikel 104c GG gestärkt werden.

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