Neue Pflichten bei Kryptowährungen
Berlin: (hib/HLE) Beim Umtausch von sogenannten Kryptowährungen sollen neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6975) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6427) mit. Zur Verbesserung der Geldwäscheprävention sehe die Richtlinie (EU) 2018/843 (Änderungsrichtlinie der Vierten Geldwäsche-Richtlinie) vor, dass Dienstleister, die virtuelle Währungen umtauschen, bestimmte geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten einzuhalten hätten. Dies gelte auch für Anbieter von elektronischen Geldbörsen. Die Vorgaben seien bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen. Die Umsetzung werde derzeit vorbereitet, teilt die Bundesregierung mit.