Monopolverwaltung ist aufgelöst
Berlin: (hib/HLE) Die noch notwendigen Auflösungs- und Abwicklungsaufgaben bei der Branntwein-Monopolverwaltung sind bis Ende des Jahres 2018 erledigt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6971(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit, die sich nach der Umsetzung des Gesetzes zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein erkundigt hatte. Entlassungen habe es nicht gegeben. Die Liegenschaft der Hauptverwaltung in Offenbach sei bereits 2012 auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen worden.