Gefahr durch Eisplatten auf Lkw-Dächern
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung fördert nach eigener Aussage den Bau und Betrieb von Vorrichtungen, mit denen Lkw-Fahrer die Planen ihrer Anhänger von Schnee und Eis befreien können (Eisfreigerüste) durch die entgeltlose Bereitstellung der Flächen auf den bundeseigenen Rastanlagen. Das geht aus der Antwort (19/6797) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6597) hervor. Eine Auflistung aller derartigen Standorte liegt der Bundesregierung der Antwort zufolge nicht vor.
Weiter heißt es in der Vorlage, laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) habe derjenige, der ein Fahrzeug führt, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Die Rechtsprechung entnehme aus der StVO eine Verantwortlichkeit des Fahrers für Eisplatten auf dem Dach oder der Dachplane. „Es handelt sich dabei nicht um eine Aufgabe des Straßenbaulastträgers“, schreibt die Regierung.