Regierung stellt sich hinter Migrationspakt
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betont erneut, dass der Globale Migrationspakt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen darstellt. In der Antwort (19/6827) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6387) und unter Verweis auf eine frühere Antwort (19/6050) heißt es, dass die im Pakt genannten Termini (im englischen Original: „commit“, „commitment“) in allen Fällen im Sinne gemeinsam gesetzter politischer Ziele zu verstehen seien. Die Bundesregierung weist zudem auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2018 hin, nach dem der Migrationspakt keinen völkerrechtlichen Vertrag darstelle.