Transparenz in der Gesetzgebung
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung ist nach eigenen Worten bestrebt, die Gesetzgebung transparent zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ beschlossen, heißt es in der Antwort (19/7014) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6613) der Fraktion Die Linke, in der konkret nach der Einflussnahme auf den Entwurf für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gefragt wird.
Das Ziel sei, „Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“.
Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der Verlauf der Rechtssetzung könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.
In der Antwort heißt es außerdem, es sei weder rechtlich geboten, noch im Sinne einer effizienten Verwaltung zu leisten, alle Informationen und Daten, etwa über Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, nicht „administrative Überkontrolle“.