ICE-Brand am 12. Oktober 2018
Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/6942(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6386(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Brand im ICE 511 auf der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein/Main bei Dierdorf am 12. Oktober 2018 verweist die Bundesregierung auf die Beantwortung (19/6866(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (19/6201(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin heißt es: „Ein Zug mit sicherheitsrelevanten Defekten darf die Werkhallen der Deutschen Bahn AG (DB AG) nicht verlassen und darf nicht in den Betrieb gehen.“ Hinsichtlich einer eventuellen Überbrückung des sogenannten Buchholz-Relais - einer elektrischer Schutzeinrichtung in flüssigkeitsisolierten Leistungstransformatoren - teilt die Regierung in der Vorlage mit: Die Eisenbahnverkehrsunternehmen hätten ein zertifiziertes Sicherheitsmanagementsystem, das bei den genannten Baureihen kein Überbrücken erlaubt. „Dem Eisenbahn-Bundesamt liegen keine Erkenntnisse vor, dass ICE 3, ICE 4 oder ICE-T mit überbrücktem Buchholz-Relais betrieben wurden“, heißt es in der Antwort.