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23.01.2019 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 78/2019

Wirkung des CCS-Gesetzes

Berlin: (hib/PEZ) Seit der Einführung des CCS-Gesetzes im August 2012 ist kein Antrag auf die Untersuchung oder die Errichtung und den Betrieb eines Kohlendioxidspeichers gestellt worden. Das geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten „Evaluierungsbericht der Bundesregierung über die Anwendung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes sowie die Erfahrungen zur CCS-Technologie“ (19/6891) hervor. Inzwischen sei die Frist zum Einreichen eines solchen Antrags abgelaufen. Ein Grund für die Entwicklung sind den Angaben zufolge die rechtlichen Rahmenbedingungen. So konnten Bundesländer dank einer Klausel die Speicherung ausschließen. Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hätten von dieser Klausel Gebrauch gemacht und so ihre Gebiete vollumfänglich für die Kohlendioxidspeicherung ausgeschlossen, heißt es in dem Bericht. Bremen und Brandenburg hätten ähnliche Regelungen getroffen.

Erfahrungen mit vier Forschungsvorhaben mit dem Ziel der Speicherung von Kohlendioxid in geologischen Formationen hätten außerdem die Herausforderungen gesellschaftlicher Akzeptanz deutlich gemacht. Bis auf ein Vorhaben seien „alle auf Widerstand bei Bürgern der Region als auch Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen“ gestoßen, heißt es. Eventuell könnte der Klimawandel hier Vorschub leisten: „Jedoch werden die Auswirkungen des Klimawandels immer offensichtlicher und sind mehr und mehr auch in Deutschland in den Medien und im Bewusstsein der Bevölkerung präsent, wodurch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion um den Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität angestoßen und die Akzeptanz der Kohlendioxid-Speicherung erhöht werden könnte.“

Insofern empfiehlt die Bundesregierung, weitere Fragestellungen hinsichtlich der Tauglichkeit von CCS als Klimaschutzmaßnahme stärker als bisher unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und damit im Dialog mit allen relevanten Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, der Öffentlichkeit, Verbänden, Unternehmen und Wissenschaftlern zu untersuchen. Außerdem müssten sie in einem Gesamtzusammenhang mit anderen Reduktionstechnologien im industriellen Sektor diskutiert werden. Die Bundesregierung erwähnt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit eines Dialogforums mit Vertretern gesellschaftlicher, wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Bereiche.

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