Gegen Sonderregeln für IT-Freelancer
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung lehnt eine auf Berufsgruppen oder Branchen abzielende Gestaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Maßnahmen ab. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/6936) auf eine Kleine Anfrage (19/6351) der FDP-Fraktion, in der nach staatlichen Regularien für IT-Freelancer gefragt wurde. Verweise auf durchschnittlich von bestimmten Berufsgruppen erzielte Nettoeinkommen könnten, gerade vor dem Hintergrund der breiten Streuung der Einkommensverhältnisse Solo-Selbständiger, nicht Grundlage für Änderungen im Arbeitsrecht sein. Die Bundesregierung teile auch nicht die Ansicht der Fragesteller, dass die aktuelle Gesetzeslage zur Abwanderung von IT-Freelancern führe, heißt es in der Antwort weiter.