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24.01.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 84/2019

Transparenz bei Gesetzesvorhaben

Berlin: (hib/AHE) Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihres Handelns betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7015) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzesvorhaben (19/6619). Darin heißt es, die Veröffentlichungen zum Entwurf des Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts könnten auf dem Internetauftritt des Bundesjustizministeriums abgerufen werden.

Referentenentwürfe des Ministeriums und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden an dieser Stelle grundsätzlich veröffentlicht werden. Damit seien die vorgenommenen Änderungen transparent nachvollziehbar. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche - einschließlich Telefonate - bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden. Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, heißt es weiter, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Mit den Anfragen sei aus Sicht der Bundesregierung die Grenze zur „administrativen Überkontrolle“ erreicht.

Die Fraktion Die Linke hatte Ende vergangenen Jahres eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Abgeordneten schrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.

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