Fluglärmschutz soll überarbeitet werden
Berlin: (hib/SCR) Die Regelungen des baulichen Schallschutzes gegen Fluglärm sollen überarbeitet werden. Dies geht aus dem „Ersten Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm“ (19/7220) hervor. Die Evaluierung bezieht sich auf die Novelle des Fluglärm-Gesetzes von 2007 sowie untergesetzliche Regelungen zu dessen Durchführung.
Die Bundesregierung sieht demnach Handlungsbedarf unter anderem beim Lärmschutz von Kindertagesstätten und Krankenhäusern. So sollen in Kitas etwa auch Schallschutzmaßnahmen in tagsüber genutzten Schlafräumen erfasst werden. Die Kostenerstattungsansprüche für diese Einrichtungen sollen weiterhin auf die Tag-Schutzzone 2 ausgedehnt werden.
Außerdem ist laut Bericht vorgesehen, die bisherige zeitliche Anspruchsregelung für die Erstattung der Kosten für Schallschutzmaßnahme aufzugeben. Bisher können die Ansprüche laut Bericht erst fünf Jahre nach der Festsetzung eines Schutzbereiches geltend gemacht werden. Die Bundesregierung erhofft sich von der Neuregelung, dass Schallschutzmaßnahmen schneller realisiert werden.
Von der avisierten Neuregelung der Kostenerstattung soll der Berliner Flughafen Tegel laut Bericht ausdrücklich ausgenommen werden. Für den Flughafen war aufgrund einer Ausnahmeregelung kein neuer Lärmschutzbereich ausgewiesen worden, da von einer baldigen Schließung ausgegangen worden war. Die Bundesregierung schreibt in dem Bericht, dass im Jahr 2019/2020 nun eine erstmalige Festlegung eines Lärmschutzbereiches für Tegel vorgesehen sei. Die von der bisherigen Regelung „intendierte zeitliche Verteilung der Kostenfolgen“ sei für Tegel daher unverändert relevant, schreibt die Bundesregierung. Für Flugplätze mit bereits bestehenden Lärmschutzbereichen sei das hingegen nicht der Fall. Hier entstünden künftig deutlich niedrigere Kostenfolgen, da Ansprüche nur in „neu erfassten Teilen von Tag-Schutzzone 1 und Nacht-Schutzzone entstehen“.
Zudem sollen die Anforderungen an den baulichen Schallschutz flexibilisiert werden, um die Realisierungsquote zu erhöhen. Die Bundesregierung will auch die Schallschutzmöglichkeiten an Flugplätzen mit Flugbetrieb in den Randstunden der Nacht erweitern. Demnach sollen künftig in Schlafräumen auch beispielsweise zeitgesteuerte automatische Fensterschließeinrichtungen erstattungsfähig sein. Bisher sei dies nur für Lüfter vorgesehen, im Vollzug habe sich aber gezeigt, dass ein „erheblicher Anteil von Anspruchsberechtigten“ Vorbehalte gegenüber dem Einbau von Lüftern in Schlafräumen habe, heißt es in dem Bericht.
Keinen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung vorerst in Hinblick auf die im Fluglärm-Gesetz normierten Schallpegel in den jeweiligen Schutzzonen. Die Auswirkungen der in der Novelle von 2007 festgelegten Werte ließen sich noch nicht bewerten, da die Schallschutzmaßnahmen in den neu festgesetzten Lärmschutzbereichen bisher nur unvollständig umgesetzt seien. Vorschläge zur Absenkung der Werte sollen erst dann entwickelt werden, wenn neue schalltechnische Daten vorliegen, die auch technische Fortschritte bei zivilen und militärischen Flugzeugen berücksichtigten, führt die Bundesregierung aus. Ablehnend äußert sich die Bundesregierung in dem Bericht zudem zu einem zusätzlichen Aufwach-Kriterium in Nacht-Schutzzonen. „Die vorliegenden Modellrechnungen zeigen nur eine geringe Wirksamkeit eines weiteren Kriteriums zur Abgrenzung der Nacht-Schutzzone“, heißt es im Bericht.
Der Bericht der Bundesregierung enthält zudem weitere Vorschläge, etwa eine grundsätzliche Aufhebung der Toleranzmargen der 2. Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (§ 5 Absatz 3) sowie eine Erweiterung des Behörden-Spielraums bei der Überprüfung und Neufestsetzung bestehender Lärmschutzbereiche. Zudem betont die Bundesregierung die Bedeutung des aktiven Lärmschutzes und verweist auf entsprechende Forschungsvorhaben. Laut Bericht sollen die vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen „im Rahmen eines Gesamtpakets umgesetzt werden“. Zeitliche Angaben dazu macht die Bundesregierung in dem Bericht nicht.