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25.01.2019 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 88/2019

Beziehungen zu Myanmar belastet

Berlin: (hib/JOH) Nach Angaben der Bundesregierung wird die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Myanmar durch die Rohingya-Flüchtlingskrise schwer belastet. Sie habe von Beginn an gegenüber der myanmarischen Regierung eingefordert, dass eine sichere Rückkehr der Rohingya gewährleistet werden müsse, schreibt sie in einer Antwort (19/7017) auf eine Kleine Anfrage (19/6660) der AfD-Fraktion. Sie beziehe sich dabei auf die Empfehlungen der Kofi-Annan-Kommission zum Bundesstaat Rakhine, in dessen Norden die Rohingya hauptsächlich leben.

In den Bereichen, in denen die deutsche EZ mit der myanmarischen Regierung kooperiere, zeige diese andererseits eine deutliche Entwicklungsorientierung. Als wichtigen Beleg hierfür nennt die Bundesregierung die Verabschiedung des „Myanmar Sustainable Development Plans“ sowie eine Reihe von Gesetzen, die die wirtschaftliche Entwicklung des Landes fördern sollen. „Seit Wiederaufnahme der bilateralen staatlichen EZ mit Myanmar, konnten in den geförderten EZ-Programmen gute Ergebnisse erzielt werden“, folgert sie.

Die Bundesregierung fördere in Myanmar verschiedene Vorhaben, „die nachhaltig und strukturbildend der Bekämpfung von Fluchtursachen, der Reintegration von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen sowie der Schaffung von Lebensperspektiven für benachteiligte Gruppen dienen“, erklärt sie in der Antwort weiter. Einige Vorhaben richteten sich an die Rohingya-Flüchtlinge und die aufnehmenden Gemeinden sowohl in Bangladesch als auch in Myanmar. Schwerpunkte seien hier vor allem die Bereiche Ernährungssicherung, Bildung und Verbesserung von Existenzgrundlagen.

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