Transparenz bei Gesetzentwürfen
Berlin: (hib/MWO) Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und die dazu eingegangenen Stellungnahmen werden grundsätzlich auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/6989(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6618(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung. Die betroffenen Verbände seien beteiligt worden, Änderungen seien daraufhin nicht erfolgt.