Länder zuständig für Brückensperrungen
Berlin: (hib/HAU) Zu von den Ländern aus Verkehrssicherheitsgründen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundesfernstraßen oder Sperrungen von Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen für den Schwerverkehr liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/6920) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6693). Die behördlichen Anordnungen würden in Bezug auf den Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von den Ländern in eigener Zuständigkeit getroffen, heißt es in der Antwort.