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28.01.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 92/2019

Aufnahme aus Seenot geretteter Flüchtlinge

Berlin: (hib/STO) Um eine „Aufnahme aus Seenot geretteter Flüchtlinge“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/7209) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6761). Darin verwies die Fraktion darauf, dass mehrere Schiffe, die Flüchtlinge aus Seenot gerettet hatten, im Sommer 2018 gezwungen gewesen seien, „tagelang auf dem Mittelmeer umherzuirren, weil die Regierungen von Malta und Italien ihnen das Einfahren in ihre Häfen untersagten“. Bedingung dafür, dass die Schiffe teilweise doch in italienische beziehungsweise maltesische Häfen einfahren durften, sei gewesen,. dass andere EU-Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft erklärten, die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren der aus Seenot geretteten Flüchtlinge zu übernehmen. Die Bundesregierung habe in diesem Zusammenhang die Übernahme der Zuständigkeit zur Bearbeitung der Asylverfahren für 50 Asylsuchende aus Italien und für bis zu 65 Asylsuchende aus Malta zugesagt.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, kam es am 14. November 2018 zu einer Überstellung von Asylsuchenden aus Italien. Dabei habe es sich um 23 Asylsuchende aus Eritrea gehandelt. Die Überstellung der Asylsuchenden aus Malta zur Durchführung des Asylverfahrens erfolgte den Angaben zufolge am 26. November 2018 und am 5. Dezember 2018. Aus Malta seien insgesamt 66 Menschen aufgenommen worden, da eine schwangere Asylsuchende noch auf Malta ein Kind geboren habe. Es handelte sich den Angaben zufolge um Asylsuchende aus Algerien, Elfenbeinküste, Eritrea, Marokko, Pakistan, Somalia, dem Sudan und Syrien.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sind die Überstellungen aus Malta abgeschlossen. Zugleich bekräftigt sie, dass Deutschland zu der Zusage stehe, „auch die Zuständigkeit zur Durchführung von Asylverfahren für die noch in Italien befindlichen Asylsuchenden aus der genannten Gruppe zu übernehmen“.

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