Hilfen für HIV-infizierte Bluter dynamisiert
Berlin: (hib/PK) Nach der Neufassung des HIV-Hilfegesetzes 2017 übernimmt nach Angaben der Bundesregierung der Bund seit 2019 die Finanzierung der HIV-Stiftung alleine. Damit seien die Leistungen für die Betroffenen gesichert. Zudem würden die finanziellen Hilfen der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ ab 2019 in Anpassung an die Rentenentwicklung dynamisiert, heißt es in der Antwort (19/7168) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6758) der FDP-Fraktion.
Der Bund finanziert die Stiftung den Angaben zufolge aktuell mit 8,7 Millionen Euro. Um den in den 1980er Jahren mit HIV infizierten Blutern schnell helfen zu können, sei 1995 mit dem HIV-Hilfegesetz das Modell einer Stiftung mit der Zahlung einer humanitären Hilfe und nicht das einer Rentenzahlung gewählt worden. Seit Bestehen der Stiftung seien den Betroffenen 265,3 Millionen Euro an Stiftungsmitteln zugewiesen worden. Ende 2017 erhielten noch 535 Personen diese Hilfe.
Die Leistungen seien einkommenssteuerfrei und würden nicht auf andere Leistungen angerechnet sowie auch nicht bei der Ermittlung von Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Daher werde auch kein rückwirkender Inflationsausgleich der Zahlungen erwogen.