Ermittlungen in NSU-Zusammenhang
Berlin: (hib/STO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führt laut Bundesregierung im Zusammenhang mit dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) insgesamt neun Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte. Diese Ermittlungsverfahren richten sich gegen jeweils eine Beschuldigte oder einen Beschuldigten wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und möglicher anderer Straftaten, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7165(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6749(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt. Darüber hinaus führt der GBA den Angaben zufolge ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und anderer Straftaten, das sich nicht gegen bestimmte Beschuldigte richtet.