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28.01.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 95/2019

Durchbruchschutz auf Autobahnen

Berlin: (hib/HAU) Die Verhinderung von Durchbrüchen im Mittelstreifen bei Straßen mit Fahrtrichtungstrennungen ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Das geht aus den Vorbemerkungen zur Antwort der Bundesregierung (19/7098) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6808) hervor. Durchbrüche im Mittelstreifen, insbesondere durch Fahrzeuge des Schwerverkehrs, könnten aufgrund des Abkommens in den Gegenverkehr besonders schwere Unfallfolgen verursachen, schreibt die Regierung.

Daher würden im Rahmen von Um- und Ausbaumaßnahmen sowie des altersbedingten Austauschs von Schutzeinrichtungen vermehrt Schutzeinrichtungen mit verbesserter Durchbruchsicherheit eingesetzt. Diese könnten sowohl aus Beton als auch aus Stahl bestehen. Im Mittelstreifen von Autobahnen sind laut der Antwort nach den „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (RPS 2009) durchgängige Schutzeinrichtungen mindestens der Aufhaltestufe H2 beziehungsweise in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen der Aufhaltestufe H4b aufzustellen. Die Aufhaltestufe H2 werde unter anderem durch eine Abnahmeprüfung mit einem Bus der Gesamtmasse von 13 Tonnen, die Aufhaltestufe H4b unter anderem durch eine Abnahmeprüfung mit einem Sattelzug der Gesamtmasse von 38 Tonnen nachgewiesen, schreibt die Regierung. Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen, wie etwa eine „Super Rail“ mit der Aufhaltestufe H4b, könnten folglich Fahrzeuge mit Gesamtmassen von mehr als 13 Tonnen abhalten. Im Mittelstreifen von Autobahnen werden nach Regierungsangaben „Super Rail“-Systeme mit den Aufhaltestufen H2 und H4b eingesetzt.

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