Bewertung des Migrationspakts
Berlin: (hib/AHE) Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/6515(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6189(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weiter schreibt, entstünden für Deutschland aus dem Pakt keine völkerrechtlichen Verpflichtungen.