Transparentes Gesetzgebungsverfahren
Berlin: (hib/CHE) Der Referentenentwurf für das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz der Bundesregierung wurde im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörungen geändert. Es sei Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die verschiedenen Argumente im Rahmen der Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zu einem solchen Vorhaben einfließen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7217) auf eine Kleine Anfrage (19/6622) der Fraktion Die Linke. Referentenentwürfe, Stellungnahmen sowie die Gesetzentwürfe würden im Übrigen sukzessive auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht und seien somit transparent nachvollziehbar, heißt es in der Antwort weiter.