+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

29.01.2019 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 105/2019

Beschleunigen des Netzausbaus

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will den Netzausbau mit vereinfachten Planungs- und Genehmigungsverfahren vorantreiben. Aus einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (19/7375) geht hervor, dass vor allem die verschiedenen Planungsschritte besser verzahnt werden sollen. Jeder dieser Schritte nehme beträchtliche Zeit in Anspruch und müsse mit einer Vielzahl anderer Verfahren und Planungen der verschiedenen Planungsebenen konsistent sein, beschreibt die Bundesregierung den bisherigen Zustand. Dank einer besseren Abstimmung werde das Verhältnis der verschiedenen Ebenen nun so austariert, dass alle Belange optimal berücksichtigt werden können. Unter anderem sollen sich einzelne Schritte zeitlich überlappen können dürfen und Netzbetreiber dürfen dem Entwurf zufolge stärker als bisher vorausschauend planen.

Bürger sollen sich ungeachtet dessen weiterhin frühzeitig und umfassend einbringen können. „Eine solche Öffentlichkeitsbeteiligung ist für die Akzeptanz des Netzausbaus vor Ort von zentraler Bedeutung“, heißt es. Inhaltliche Kriterien, die für die Zulassung von Stromleitungen geprüft werden, würden nicht geändert.

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus“ soll noch in dieser Woche im Bundestag diskutiert werden.

Marginalspalte