Grenzwert für nachgerüstete Diesel-Pkw
Berlin: (hib/HAU) Gemäß dem „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ wurde laut Bundesregierung ein Grenzwert von 270 mg/km Stickoxid für nachgerüstete Pkw mit Dieselantrieb der Schadstoffklassen „Euro 4“ und „Euro 5“ festgelegt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7177) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6811) hervor.
Bisher habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jedoch keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Hardware-Stickoxid-Minderungssysteme für Pkw erteilt. Zu keinem der aktuell vorliegenden Anträge lägen die entscheidungsrelevanten Dokumente bisher vollständig vor, heißt es in der Antwort. Bei Vorliegen aller Dokumente entscheide das KBA zügig.
Zur Beantwortung der Frage, wie viele Diesel-Pkw mit Euro 4, Euro 5 und Euro 6 (ohne Euro 6d-Temp) von Fahrverboten beziehungsweise Umrüstungen betroffen sind, verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zur Schriftlichen Frage des Abgeordneten Oliver Luksic (FDP) (19/6511). Darin heißt es: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor.“