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30.01.2019 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 107/2019

Anhörung zur Lebensmittelsicherheit

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat am Mittwochmorgen einstimmig beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu Informationspflichten bei Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit durchzuführen. Die Sitzung findet am Montag, 18. Februar 2019, ab 12.30 Uhr statt und soll zwei Stunden dauern. Insgesamt neun Sachverständige sollen über das Thema Auskunft geben. Grundlage der Anhörung sind ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (19/4726), ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag (19/4830) und ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigter Antrag zu Transparenz bei Lebensmittelkontrollen.

Die Bundesregierung strebt eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an, damit künftig die Behörden die Verbraucher über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren können. Der Entwurf soll eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit ermöglichen und eine für alle Bundesländer einheitlich anwendbare Regelung festschreiben. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, eine ausreichende Rechtsgrundlage auf Basis des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zur Auskunftspflicht von Behörden über Verstöße von Unternehmen gegen lebensmittel- oder futtermittelrechtliche Vorschriften zu schaffen. Darüber hinaus soll die bundesweit einheitliche Einführung des „Hygiene-Smileys“ oder eines vergleichbaren Symbols zur Kennzeichnung aktueller Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Betrieben ermöglicht werden.

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