Kritik an Änderungen bei Weltbanktochter
Berlin: (hib/JOH) Die geplante Satzungsänderung bei der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) ist am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf Bedenken gestoßen. Die Abgeordneten kritisierten insbesondere, dass die USA sich an der aktuellen Kapitalerhöhung bei der Weltbanktochter nicht beteiligen wollen, jedoch auf eine Satzungsänderung pochen würden, die ihr Vetorecht bei künftigen Kapitalerhöhungen sicherstellen soll. Beabsichtigt ist laut einer Unterrichtung (19/5099) der Bundesregierung, die erforderliche Mehrheit für künftige Kapitalerhöhungen von derzeit 80 auf 85 Prozent der Stimmen anzuheben.
Die USA wollten ihren Einfluss beim IFC behalten, aber nicht mehr zahlen, monierten Vertreter von Union und SPD. Die AfD fragte, ob die Bundesregierung perspektivisch eine Satzungsänderung plane, bei der das Vetorecht entfalle. Die FDP interessierte sich für die Ziele der Kapitalerhöhung und den Einfluss Chinas beim IFC; das Land ist drittgrößter Anteilseigner beim IFC.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Maria Flachsbarth (CSU), berichtete im Ausschuss, die USA als größter IFC-Anteilseigner hätten nur unter der Bedingung der Satzungsänderung der Kapitalerhöhung zugestimmt. Sie versicherte jedoch, das Vetorecht komme nur bei Kapitalerhöhungen zum Tragen und nicht im operativen Bereich.
Der IFC hat die Aufgabe, private Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie fragilen Staaten zu fördern. Durch öffentliche Mittel will die Bank ein Vielfaches an privatem Kapital hebeln. Das allerdings sehen die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisch. Beide sprachen von einer Privatisierung der Entwicklungszusammenarbeit, die in den betroffenen Staaten zu Zwangsumsiedlungen, Landraub, Umweltzerstörung und einer Marktöffnung für Großunternehmen führe. Sie forderten die stärkere Verankerung sozialer und ökologischer Standards sowie der Menschenrechte im Regelwerk des IFC.