Zulassung von Strahlenschutzkursen
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht durch die aktuelle Rechtslage keinen erhöhten bürokratischen Aufwand bei der Zulassung von Strahlenschutzkursen. Die bisherige Vorgehensweise einer landesspezifischen Kursanerkennung habe sich durch die „Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ nicht geändert, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/7178(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6839(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung habe ursprünglich „eine Erleichterung für die Kursanbieter und die zuständigen Behörden“ angestrebt. Eine entsprechende Regelung zur bundesweiten Geltung der Anerkennung in dem Verordnungsentwurf habe der Bundesrat aber abgelehnt.