Zulassung von Strahlenschutzkursen
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht durch die aktuelle Rechtslage keinen erhöhten bürokratischen Aufwand bei der Zulassung von Strahlenschutzkursen. Die bisherige Vorgehensweise einer landesspezifischen Kursanerkennung habe sich durch die „Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ nicht geändert, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/7178) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6839). Die Bundesregierung habe ursprünglich „eine Erleichterung für die Kursanbieter und die zuständigen Behörden“ angestrebt. Eine entsprechende Regelung zur bundesweiten Geltung der Anerkennung in dem Verordnungsentwurf habe der Bundesrat aber abgelehnt.