Brexit-Steuergesetz wird noch ergänzt
Berlin: (hib/HLE) Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) soll offenbar noch ergänzt und erweitert werden. Dies wurde an Äußerungen aus mehreren Fraktionen in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) deutlich. In dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) heißt es, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werde auch auf die Unternehmen des Finanzsektors und deren Geschäfte vielfältige Auswirkungen haben. So würde ein ungeregelter Austritt Großbritanniens dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren, wovon allein im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen betroffen sein könnte. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit bekommt, bestimmten Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. Britische Versicherungsunternehmen sollen ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortführen, aber kein Neugeschäft mehr betreiben dürfen.
Von Seiten der Bundesregierung hieß es in der Sitzung, nach der Austrittserklärung von Großbritannien am 29. März 2017 ende die EU-Mitgliedschaft des Landes am 29. März dieses Jahres. Eine Verlängerung der Frist sei momentan nicht absehbar. Sollte Großbritannien tatsächlich Drittstaat werden, gebe es Regelungsbedarf, dem sich die Regierung mit dem Gesetzentwurf stelle. Sollte es Veränderungen auf Europäischer Ebene geben, werde man drauf entsprechend reagieren.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, es gebe noch Ergänzungsbedarf an dem Entwurf. Als Beispiel nannte ein Sprecher Regelungen zur Erbschaftsteuer. Auch gebe es Gesellschaften nach britischem Recht (Ltd.) mit Sitz in der EU. Es sei noch nicht klar, wie damit nach dem Brexit umzugehen sei. Die SPD-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf, der sowohl für einen harten Brexit als auch für eine Übergangsregelung mit Großbritannien geeignet sei. Er hoffe auf eine Übergangsregelung, sagte der Sprecher der SPD-Fraktion.
Die Fraktion Die Linke kritisierte eine in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, die die Kündigung von Beschäftigten im Finanzwesen mit besonders hohen Gehältern (mindestens dreifache Summe der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) erleichtern soll. Eine Aufweichung des Kündigungsschutzes dürfe es nicht geben, verlangte die Fraktion.
Die AfD-Fraktion sprach von einer „konstruktiven Begleitung des Austritts von Großbritannien aus der EU“. Der Sprecher der Fraktion verlangte, bei der weiteren Behandlung des Entwurfs auf Themen zu achten, die noch nicht enthalten seien. Es könnte auch über eine Generalklausel nachgedacht werden. Die Erleichterung der Kündigungsmöglichkeit wurde als „etwas ungewöhnlich“ bezeichnet.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fehlen unter anderem Regelungen zur Umsatzsteuer in dem Entwurf. Insgesamt sprach die Fraktion von einem „wichtigen Gesetz angesichts dessen, dass es auf einen harten Brexit hinausläuft“. Für die FDP-Fraktion schaffen die geplanten Regelungen ein Stück mehr Sicherheit. Nachgebessert werde müsse bei dem sehr eng definierten Bestandsschutz für Finanzmarktgeschäfte. Das Austrittsdatum 29. März 2019 sei aber schon eine Weile bekannt. Daher komme der Gesetzentwurf jetzt sehr spät. Es hätte immer mit einem „No Deal“ gerechnet werden können.
Der Finanzausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die am 11. Februar stattfinden wird.