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30.01.2019 Gesundheit — Anhörung — hib 113/2019

Experten loben Organspendenreform

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten begrüßen die von der Bundesregierung geplante Reform der Organspendenpraxis in Krankenhäusern. Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (19/6915) beinhalte geeignete Regelungen, um die Zahl der Spenden zu erhöhen, erklärten Experten bei einer Anhörung am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Die Sachverständigen äußerten sich auch in schriftlichen Stellungnahmen. Kritik kam an einigen Detailregelungen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, die Neuregelung, wonach in Entnahmekliniken mit mehr als einer Intensivstation für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden solle, könnte nicht immer eine Verbesserung bewirken. In kleinen Kliniken könne eine Bündelung der Expertise und Erfahrung in einer Person von Vorteil sein.

Zudem sollten Rechte und Pflichten des Transplantationsbeauftragten eindeutig festgelegt werden, forderte die DKG. Auch müsse klargestellt werden, dass eine Hirntodfeststellung zum Zweck der Organspende und eine Meldung an die Koordinierungsstelle unterbleiben müsse, wenn dem Arzt oder dem Krankenhaus ein Widerspruch gegen eine Organspende bekannt sei.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) forderte eine Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) an den Kosten der Reform. Die Organspende sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von GKV und PKV gemeinsam finanziert werden müsse. Die PKV stellte klar, die Privatversicherer beteiligten sich „wie bisher im leistungsbezogenen Umlageverfahren“ an den Kosten.

Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) sprach sich für weitergehende Spendenmöglichkeiten aus. Angesichts des dramatischen Mangels als Spenderorganen stelle eine Lebendspende eine wichtige Überlebenschance dar. Sogenannte altruistische Lebendspenden, Cross-over-Lebendspenden zwischen Paaren und Kettentransplantationen sollten auch ermöglicht werden.

Der Wirtschaftswissenschaftler Axel Ockenfels von der Universität zu Köln sagte in der Anhörung, die Transplantationsregelungen in Deutschland seien im internationalen Vergleich besonders restriktiv. Er sprach sich dafür aus, die Möglichkeiten für Lebendspenden zu erweitern. Sorgen vor einem möglichen Organhandel seien aus seiner Sicht unbegründet.

Ein Sprecher der Lebertransplantierten Deutschland machte in der Anhörung hingegen auf mögliche schwere Nebenwirkungen von Lebendspenden aufmerksam und riet zur Zurückhaltung.

Mit veränderten Abläufen und Vorschriften will die Bundesregierung die Organspendenpraxis effektiver gestalten. Die Novelle soll dazu beitragen, potenzielle Organspender besser zu erkennen. Dazu wird vor allem die Rolle des Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern gestärkt.

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