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30.01.2019 Sport — Ausschuss — hib 115/2019

Streit um Dopingopfer-Hilfe

Berlin: (hib/HAU) Die ehemalige Leichtathletin Claudia Lepping hat die gemeinsam mit dem Molekularbiologen Werner Franke zuletzt auch öffentlich geäußerte Kritik am Dopingopfer-Hilfeverein (DOH) und am Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz (2. DOHG) am Mittwoch vor dem Sportausschuss wiederholt. Der DOH überziehe bei der Zahl der vermeintlichen Opfer des DDR-Dopingsystems, um seine Existenz zu sichern und mache Sportler, die ganz bewusst Dopingmittel zur Leistungssteigerung eingenommen hätten, zu Opfern, sagte Lepping.

Der DOH-Vorsitzende Michael Lehner wies die Vorwürfe zurück. Beim DOH handle es sich um einen ehrenamtlichen Verein, „bei dem niemand auch nur einen Cent verdient“ und der sich um diejenigen kümmere, die Beratung suchen. Es werde jedoch „nicht gegen das Gesetz beraten“.

Hauptstreitpunkt zwischen Lepping und Lehner war die Frage, inwieweit die für die Bewilligung eines Antrages auf Leistungen nach dem 2. DOHG mitentscheidenden Punkte der Verabreichung von Dopingsubstanzen „ohne eigenes Wissen“ und „gegen den Willen“ der Sportler zu fassen sei. Es habe auch im Staatsdopingsystem der DDR Sportler gegeben, die keine Dopingmittel genommen hätten, sagte Lepping. Andere wiederum hätten den Hals nicht voll bekommen. Was die Frage des unwissentlichen Dopings angeht, so betonte die ehemalige Leichtathletin, es entgehe Sportlern - insbesondere Sportlerinnen - nicht, wenn sie anabole Steroide im Körper haben. Das sei knallharte Körperverletzung, die in Kauf genommen werde.

Die Formulierung „gegen den Willen“ sei selbstverständlich Auslegungssache, sagte der DOH-Vorsitzende. Es sei aber die Frage, ob in der DDR für Spitzensportler eine freie Willensäußerung überhaupt möglich gewesen wäre. Er maße sich nicht an, zu sagen, wer vom Doping gewusst hat und sich nicht aktiv dagegen gewehrt hat, sei ein Betrüger und in keinem Falle ein Opfer, sagte Lehner.

Unterschiedlich bewerteten Lepping und Lehner auch den Fall des ehemaligen Zehnkämpfers Christian Schenk. Der Olympiasieger von 1988 hatte zugegeben, während seiner aktiven Karriere wissentlich gedopt zu haben. Schenk leidet inzwischen unter starken Depressionen.

Es sei verwunderlich, dass Schenk, der sich selbst keineswegs als Opfer des DDR-Sportsystems ansehen würde, dennoch den Rat des DOH erfahren habe, prüfen zu lassen, ob er Dopingspätfolgen erlitten hat, sagte Lepping. Lehner wollte sich zum Fall Schenk konkret nicht äußern, weil dies eine Einzelfallbewertung sei. Aber auch wer spät zur Einsicht komme, habe einen Anspruch darauf, dass seine damalige Situation geprüft werde, sagte der DOH-Vorsitzende. Das gelte auch für Christian Schenk.

Zu Beginn der Sitzung hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Heimat und Bau, Stephan Mayer (CSU), betont, das Dopingopfer-Hilfegesetz habe sich bewährt. Auch die Verlängerung der Frist zur Antragsstellung um ein Jahr - von Ende 2018 auf Ende 2019 - sei richtig gewesen. Die Vorgehensweise des Bundesverwaltungsamtes (BVA), das die Anträge zu prüfen habe, sei gewissenhaft, sagte Mayer.

Eine BVA-Vertreterin sagte, ein wichtiger Bestandteil des Antrages sei die Eigenerklärung des Opfers. Dies sei im Gesetz so vorgesehen. Gebe es darin Unstimmigkeiten, nehme das BVA Ermittlungen auf. Auf Nachfrage sagte sie, beim BVA habe man nicht den Eindruck, manipuliert zu werden.

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