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31.01.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 117/2019

Aufbau eines Antiterror-Justizregisters

Berlin: (hib/mwo) Der Bundesregierung liegt keine statistische Erhebung in Bezug auf die in den letzten fünf Jahren erfolgte Einbindung der Agentur für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) als koordinierende Agentur in abgeschlossene grenzüberschreitende Ermittlungen zu Terrorismus vor. Wie es weiter in der Antwort (19/7310) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6593) heißt, ergeben sich die Fallzahlen von Eurojust im Terrorismusbereich insgesamt aus den jeweiligen Jahresberichten von Eurojust. Die Agentur werde seitens des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) und der Staatsanwaltschaften regelmäßig zum Informationsaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten in Anspruch genommen. In Fällen grenzüberschreitender Ermittlungen erleichtere die Zusammenarbeit mit Eurojust bereits seit vielen Jahren den Informationsaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten. Diese Zusammenarbeit habe sich infolge der in Europa erfolgten Terroranschläge seit 2015 nochmals intensiviert.

Die Anfrage thematisiert den geplanten Aufbau eines Europäischen Antiterror-Justizregisters bei Eurojust. Dazu heißt es in der Antwort, die effektive Bekämpfung des internationalen Terrorismus erfordere eine enge Zusammenarbeit der Justizbehörden der Mitgliedstaaten. Das sogenannte Europäische Antiterror-Justizregister sei kein neues Register. Angestrebt werde vielmehr eine konsequentere Umsetzung der Übermittlungsverpflichtung der Mitgliedstaaten.

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