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31.01.2019 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antrag — hib 119/2019

AfD fordert Subsidiaritätsrüge

Berlin: (hib/JOH) Der Vorschlag der EU-Kommission, das Mehrwertsteuersystem im Bereich der Betrugsbekämpfung neu zu ordnen und zu ergänzen, verstößt nach Ansicht der AfD-Fraktion gegen die Rechtsgrundlagen der Europäischen Union. Die Bundesregierung sollte Kommission, Europäischem Parlament und dem Rat der Europäischen Union daher eine Subsidiaritätsrüge übermitteln, fordert sie in zwei Anträgen (19/7432, 19/7433), über die der Bundestag heute in erster Lesung berät.

Der vorliegende Richtlinienentwurf ziele darauf ab, sämtliche in der EU ansässigen Zahlungsdienstleister dazu zu verpflichten, zu jeder Transaktion Name, Adresse und Bankverbindung des Zahlungsempfängers sowie Zeitpunkt, Betrag, Ursprungsland und Zielland von Zahlungsvorgängen und -erstattungen zu erfassen, diese Daten zwei Jahre zu speichern und den Steuerbehörden Zugriff auf diese Daten zu gewähren. Hierfür ziehe die Kommission Artikel 113 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) heran, der die Harmonisierung indirekter Steuern regle.

Nach Ansicht der Antragsteller beruht das Vorhaben auf einer nicht ausreichenden Rechtsgrundlage. „Mittel der Steuerharmonisierung gemäß Art. 113 AEUV führen regelmäßig zu Eingriffen in die fiskalische Souveränität der Mitgliedstaaten“, schreiben sie. „Betroffen sein müssten demnach Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit oder Steuerrechtsprechungshoheit.“ Dies sei hier jedoch nicht der Fall. Vielmehr gehe bei dem Richtlinienentwurf ganz überwiegend um Kriminalitätsbekämpfung und nicht um Steuerharmonisierung.