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31.01.2019 Inneres und Heimat — Antrag — hib 122/2019

Antrag zu Medienprivileg im Datenschutz

Berlin: (hib/STO) „Freie Meinungsäußerung sicherstellen - Rechtssicherheit der Datenschutz-Grundverordnung - Erweiterung des Medienprivilegs auf Blogger, Fotografen und Tätige im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit“ lautet der Titel einer Antrags der AfD-Fraktion (19/7430), der am Donnerstagabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Datenschutz-, Äußerungs- und Öffentlichkeitsinteressen zu schaffen“ und diese Klarstellung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umzusetzen.

So soll das Gesetz laut Vorlage um eine Generalklausel ergänzt werden, dass die allgemeine Öffnungsklausel für ein Medienprivileg im Sinne des Artikels 85 der Datenschutz-Grundverordnung„ (DSGVO) vollständig von den genannten Personengruppen im Sinne einer journalistischen Berichterstattung genutzt werden kann. Artikel 85 der DSGVO regelt die Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ferner fordert die Fraktion, dass ein Verantwortlicher zu einer Information der Betroffenen nach Artikel 13 und 14 der DSGVO nicht verpflichtet sein soll, sofern überwiegende Interessen der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit entgegenstehen. Dies soll dem Antrag zufolge insbesondere für die Verarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken gelten. “Der Verantwortliche ergreift geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person, wozu auch die Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit gehören kann„, heißt es in der Vorlage weiter.

Zudem soll nach dem Willen der Abgeordneten im Bundesdatenschutzgesetz eine Klarstellung getroffen werden, “in dem Betroffenenrechte nach den Artikeln 15 bis 22 DSGVO ausgeschlossen sind, soweit ein überwiegendes Interesse der freien Meinungsäußerung und Informationsfreiheit entgegensteht„.

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