Deutsche Burschenschaft
Berlin: (hib/STO) Um die „Deutsche Burschenschaft“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/7208) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6760). Wie die Bundesregierung darin schreibt, liegen ihr zum jetzigen Zeitpunkt keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass der Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ (DB) oder die „Burschenschaftliche Gemeinschaft“ (BG) Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind.
Vereinzelt seien Burschenschafter Mitglieder rechtsextremistischer Organisationen beziehungsweise bestünden Kontakte rechtsextremistischer Personen und Organisationen zu einzelnen Burschenschaften, heißt es in der Antwort weiter. Verdichteten sich dahingehende Anhaltspunkte bei einer Burschenschaft, erfolge die förmliche Beobachtung durch die regional zuständige Landesbehörde für Verfassungsschutz. Für die weit überwiegende Mehrheit der Mitgliedsburschenschaften der DB beziehungsweise BG lägen keine diesbezüglichen hinreichenden Anhaltspunkte vor.