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04.02.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 133/2019

FDP fragt nach Motoren für Binnenschiffe

Berlin: (hib/HAU) Nach den Auswirkungen der vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedeten Non-Road-Mobile-Machinery-Verordnung (NRMM-Verordnung), deren Ziel die stetige Reduktion von Emissionen sowie das Ersetzen der ältesten Motoren durch umweltfreundlichere Motoren für mobile Nicht-Straßenfahrzeuge - wie etwa Binnenschiffe - ist, erkundigt sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/7352) schreiben die Abgeordneten, die EU-Verordnung definiere Grenzwerte für Emissionen von NRMM-Motoren für unterschiedliche Bereiche und Anwendungen. Ab dem 1. Januar 2019 würden die weltweit strengsten Grenzwerte für Motoren unter 300 kW und ab dem 1. Januar 2020 oberhalb von 300 kW gelten.

Aufgrund der Langlebigkeit von Binnenschiffmotoren sei aber der Markt im Vergleich zu Motoren für Straßenfahrzeuge klein, schreiben die Liberalen. Auf dem europäischen Markt würden jedes Jahr lediglich 150 solcher Motoren verkauft. Das führe dazu, „dass die traditionellen Hersteller nur bedingt innovativ sind“. Forschung und Entwicklung finanziere sich schließlich durch die anschließenden, erwarteten Verkäufe des innovativen Produkts. In einem Markt mit geringen Absatzzahlen - wie etwa bei Binnenschiffmotoren - hätten Hersteller allerdings keinen Anreiz, diesen Schritt zu gehen. In der Folge würden die traditionellen Motorenhersteller keine Produkte ab dem 1. Januar 2020 bereitstellen, die die Grenzwerte der NRMM-Verordnung einhalten.

Von der Bundesregierung wollen die Liberalen nun wissen, ob es nach Inkrafttreten der NRMM-Verordnung Motoren für Binnenschiffe über 300 kW auf dem deutschen beziehungsweise europäischen Markt geben wird. Falls dem nicht so sein sollte, wird gefragt, welche Motoren zukünftig in Binnenschiffen eingebaut werden sollen, damit die NRMM-Verordnung erfüllt wird.

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