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04.02.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 134/2019

Anhörung zum Brexit-Steuergesetz

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Montag, den 11. Februar, von 13.00 bis 14.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Anhörung zum Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) durch. In dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) heißt es, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werde auch auf die Unternehmen des Finanzsektors und deren Geschäfte vielfältige Auswirkungen haben. So würde ein ungeregelter Austritt Großbritanniens dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren, wovon allein im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen betroffen sein könnte. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit bekommt, bestimmten Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. Britische Versicherungsunternehmen sollen ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortführen, aber kein Neugeschäft mehr betreiben dürfen.

Als Sachverständige sind geladen: BaFin, Deutsche Bundesbank, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Deutsches Aktieninstitut, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Arne Schnitger (PricewaterhouseCoopers GmbH) und Berthold Welling, (Verband der Chemischen Industrie).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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