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04.02.2019 Finanzen — Antrag — hib 134/2019

FDP-Fraktion warnt vor EU-Aktionsplan

Berlin: (hib/HLE) Bei Kapitalinvestitionen setzt die FDP-Fraktion auf das Prinzip der Freiwilligkeit statt auf staatliche Steuerung. „Finanzdienstleister, welche sich freiwillig unter privaten Nachhaltigkeitslabeln zusammenschließen, können die unterschiedlichen sozialen und ökologischen Präferenzen um einiges besser widerspiegeln als die Europäische Kommission“, heißt es in einen Antrag (19/7478) der FDP-Fraktion. Darin wird der von der EU-Kommission entwickelte Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums abgelehnt. Die darin enthaltenen Vorgaben, die das Verhalten von Anlegern lenken sollten, dürften nicht die Zustimmung der Bundesregierung erhalten, verlangt die FDP-Fraktion.

Nach Angaben der Fraktion will die EU-Kommission mit dem Aktionsplan mehr Kapital in nachhaltige und integrative Investitionen lenken. Dazu sollten Investitionen, die ESG Faktoren (Environment, Social , Governance - Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) berücksichtigen, durch verschiedenste regulatorische Maßnahmen im Vergleich zu anderen Finanzprodukten bevorzugt werden. Finanzprodukte sollten anhand von EU Nachhaltigkeitskriterien klassifiziert werden. Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen sollten dazu verpflichtet werden, ihre Kunden auf entsprechende Finanzprodukte hinzuweisen. Außerdem sollten die Eigenkapitalvorschriften für Banken, die nachhaltig investieren würden, gesenkt werden. Vermögensverwalter und institutionelle Anleger sollten verpflichtet werden, die Nachhaltigkeit bei ihren Investitionen zu berücksichtigen.

Die FDP-Fraktion vertritt dagegen die Ansicht, dass Anleger sich freiwillig dafür entscheiden können sollen, Nachhaltigkeitsaspekte stärker zu berücksichtigen. Eine aktive Kapitallenkung durch den Gesetzgeber sei nicht gerechtfertigt. Es handele sich vielmehr um einen unverhältnismäßig starken Eingriff in die Vertragsfreiheit von Anlegern und Finanzdienstleistern. Teile der vorgeschlagenen Maßnahmen würden zudem eine nachhaltige Wirtschaft nicht fördern, sondern aktiv gefährden, warnt die FDP-Fraktion. „Eine Vorschrift, die Finanzdienstleister gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Produkte hinsichtlich von europäischen Nachhaltigkeitskriterien zu prüfen, stellt daher einen ungerechtfertigten bürokratischen und finanziellen Aufwand sowohl für die Marktteilnehmer als auch für die zuständigen öffentlichen Institutionen da, so die FDP-Fraktion.

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