Sexualisierte Gewalt im Sport
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung beobachtet nach eigener Aussage fortlaufend die Entwicklungen und analysiert die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu „sexualisierter Gewalt im Sport“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7211) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6807) hervor. Für die Sportförderung des Bundes fordere das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) von allen Antragstellern auf Sportfördermittel eine Eigenerklärung über das Vorhandensein eines Präventionskonzeptes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport, die Erstellung von Verhaltensregeln, Interventionsplänen sowie die Einführung von Regelungen zur Sanktionierung nach Vorfällen sexualisierter Gewalt, heißt es in der Antwort. Die Umsetzung dieser Anforderungen sei Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung des BMI.
Keine Aussage kann die Bundesregierung der Vorlage zufolge zur Zahl der Straftaten im Bereich (sexualisierte) Gewalt mit Bezug „Sport“ machen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werde dies nicht explizit erfasst, heißt es zur Begründung. Ebenso seien der Bundesregierung keine Dunkelfeldstudien bekannt, aus denen belastbare Aussagen abgeleitet werden können. „Eine Schätzung der Dunkelziffer ist daher nicht möglich.“