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06.02.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 137/2019

Anhörung zur Gemeinnützigkeit

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird am Mittwoch, den 13. Februar, eine öffentliche Anhörung zu Fragen der Gemeinnützigkeit von Vereinen und Verbänden durchführen. In der Anhörung, die von 11.30 bis 13.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses stattfinden wird, geht es um zwei Anträge von Oppositionsfraktionen. Die FDP-Fraktion fordert Anpassungen bei der Einstufung der Gemeinnützigkeit von Verbänden.

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung in einem Antrag mit dem Titel „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ (19/2580), Körperschaften grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen zu lassen, wenn deren Repräsentanten gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder zu einem Rechtsbruch aufrufen. Namentlich erwähnt wird die Tierrechtsorganisation „PETA“. Führende Repräsentanten von PETA würden Straftaten wie Einbrüche in Viehställe legitimieren, schreibt die FDP-Fraktion.

Weiter geht es in der Anhörung um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7434) mit dem Titel „Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür“. Darin fordert die Fraktion, den Katalog an förderfähigen Zwecken durch Aufnahme zivilgesellschaftlicher Themen wie den Einsatz für Frieden, für Menschenrechte oder die Rechte von Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuellen, den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie den Einsatz für eine gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft durch Freifunk-Initiativen zu modernisieren. Die Bundesregierung soll sich zudem jedem Versuch von Regierungen oder Parteien entgegenstellen, bestimmte NROs in ihrer Arbeit zu beschränken.

Als Sachverständige sind geladen: Professor Jürgen Brandt (Richter am Bundesfinanzhof, Deutscher Finanzgerichtstag), Ulf Buermeyer (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin), Stefan Diefenbach-Trommer (Koordination der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“), Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft) und Rechtsanwalt Walter Scheuerl.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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