+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

06.02.2019 Haushalt — Unterrichtung — hib 137/2019

Bericht des Stabilitätsrates

Berlin: (hib/SCR) Die Haushalte des Bundes sowie der Länder sind überwiegend in guter Verfassung. Mit Ausnahme Bremens und des Saarlands zeigten sich keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage, heißt es im Bericht des Stabilitätsrates, den die Bundesregierung als Unterrichtung (19/6888) vorgelegt hat. Der Stabilitätsrat war am 6. Dezember 2018 zu seiner 18. Sitzungen zusammengetreten. Bremen und das Saarland befinden sich demnach bis einschließlich 2020 im Sanierungsverfahren. In dem Bericht stellt der Stabilitätsrat fest, dass die beiden Länder an ihrem Sanierungskurs festhielten und ihr Sanierungsprogramm voraussichtlich vollständig umsetzen werden. „Gleichwohl weist der Stabilitätsrat darauf hin, dass die Sanierungsländer in ihren Sanierungsanstrengungen nicht nachlassen dürfen, um angesichts einer möglichen Verschlechterung der Rahmenbedingungen, wie einer konjunkturellen Eintrübung, auch langfristig die ab dem Jahr 2020 geltende Schuldenbremse einhalten zu können“, heißt es in dem Bericht.

Grundsätzlich erwartet der Stabilitätsrat laut Bericht weiterhin gesamtstaatliche Finanzierungsüberschüsse. Mit Blick auf potentielle Wachstumsrisiken sei aber für „eine solide und zukunftsorientierte Finanzpolitik Sorge zu tragen“, schreibt der Stabilitätsrat.

Marginalspalte