Rückforderungen von Formaldehydbonus
Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, wie viele Betreiber von Biogasanlagen von Rückförderungen bezüglich eines Formaldehydbonus betroffen wären. Dies geht aus der Antwort (19/7289) auf eine Kleine Anfrage (19/6650) der FDP-Fraktion hervor. Die Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil verwiesen, aus dem sich einem Medienbericht zufolge Rückforderungen ableiten lassen könnten. Der Bundestag habe entschieden, den Anspruch auf den Bonus rückwirkend für die von der Rechtsprechung betroffenen Anlagen zu erweitern, erklärt die Bundesregierung weiter. Ausgenommen seien die Fälle, in denen vor dem 1. Januar 2019 ein Rechtsstreit zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber rechtskräftig entschieden wurde. Diese Neuregelung sei allerdings bislang nicht von der EU-Kommission genehmigt.