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07.02.2019 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 145/2019

Bericht der Wahlkreiskommission

Berlin: (hib/STO) Die Verteilung der 299 Bundestagswahlkreise auf die 16 Bundesländer ist ein Thema des Berichts der Wahlkreiskommission für die 19. Wahlperiode. Wie aus dem als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegenden Bericht (19/7500) hervorgeht, hat die unabhängige Kommission die Aufgabe, „über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Einteilung der Bundestagswahlkreise sie im Hinblick darauf für erforderlich hält“.

Zu den Grundsätzen, die sie bei ihren Vorschlägen zur Wahlkreiseinteilung zu beachten hat, gehört laut Vorlage, dass die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen muss. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 Prozent, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.

Dem Bericht zufolge würde sich nach dem Stand der deutschen Bevölkerung vom 31. Dezember 2017 „bei einer Verteilung der 299 Wahlkreise auf die 16 Länder nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung SainteLaguë/Schepers keine Veränderung ergeben“. Die Zahl der Wahlkreise in den Ländern bleibe danach unverändert.

In den einzelnen Ländern beträgt die Abweichung vom Bevölkerungsdurchschnitt aller 299 Wahlkreise laut Unterrichtung in 73 Wahlkreisen mehr als 15 Prozent. Keiner der Wahlkreise überschreite derzeit die gesetzlich zwingende Neueinteilungsgrenze von 25 Prozent, aber einige von ihnen näherten sich dieser Grenze, heißt es in der Vorlage weiter.

Darin unterbreitet die Kommission für insgesamt 31 der 73 Wahlkreise Änderungsvorschläge - darunter für vier Wahlkreise mit jeweils zwei unterschiedlichen Varianten. Durch die Neuabgrenzung der 31 Wahlkreise, die über der 15-Prozent-Grenze liegen, „wären in der Folge je nach Variante weitere Wahlkreise von Änderungen betroffen“. Dabei geht es der Vorlage zufolge um Wahlkreise in den Ländern Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg.

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